AGB

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeines

Den Verkäufen, Lieferungen und sonstigen Leistungen der ITALKERAMIK liegen grundsätzlich die vorlie- genden Bedingungen zugrunde.

Mündliche Abreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von der ITALKERAMIK schriftlich bestätigt wurden. Mit dem Vertragsschluss werden vom Käufer/ Besteller die vorliegenden Bedingungen anerkannt. Abwei- chende Einkaufs- und Geschäftsbedingungen sind unverbindlich, sofern sie von der ITALKERAMIK nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

Für zusätzliche, vom Auftraggeber/in oder Bauführerin erteilte Aufträge, werden Regierapporte erstellt. Diese sind nach Erhalt innert 2 Tagen rechtsgültig unterzeichnet zu retournieren. Ausserhalb dieser Frist gelten die Rapporte als akzeptiert.

 

Angebote

Die Angebote der ITALKERAMIK sind freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Bestellungen gelten erst als angenommen, wenn sie von der ITALKERAMIK schriftlich bestätigt worden sind. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehö- renden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Leistungsbeschrei- bungen sind

solange unverbindlich als sie nicht durch eine Auftragsbestätigung oder einen Werkvertrag als verbindlich erklärt werden.

 

Preise / Zahlungsbedingungen

Die Preise sind freibleibend. Sie verstehen sich in Schweizerfranken ab Lager, exkl. MWST, Frachtkosten und Verpackung.

Rechnungen sind zahlbar, rein netto, gemäss Vertragsabschluss.

Bei verspäteter Zahlung ist ein Verzugszins von 5 % p.a. geschuldet. Die Verrechnung mit allfälligen Ge- genansprüchen ohne Zustimmung der ITALKERAMIK ist nicht statthaft.

Skontoabzüge ausserhalb der Zahlungsfrist sind der ITALKERAMIK geschuldet.

Bei Auftragserteilung wird Rechnung für die Materialbeschaffung gestellt, zahlbar gemäss Vertrag

 

Lieferfristen

In der keramischen Fabrikation können Schwierigkeiten auftreten, die nicht vorhersehbar sind. Vereinbarte Lieferfristen und -termine werden jedoch nach bestem Vermögen eingehalten. Sie gelten aber nur annähernd und nicht als fixe Erfüllungstermine; es sei denn, sie werden schriftlich und vorbehalt-los garantiert.

 

Gefahrenübergang, Beanstandungen, Toleranzen

Nutzen und Gefahren an gelieferten Waren gehen mit ihrer Ablieferung auf den Kunden über.

Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Material auf Baustellen übernimmt ITALKERAMIK keine Ver- antwortung.

Allfällige Beanstandungen der Ware sind unverzüglich nach Erhalt und geschäftsüblichen Prüfungen inner- halb einer Frist von 3 Tagen der ITALKERAMIK schriftlich mitzuteilen.

Farbabweichungen und feine Glasurrisse sind keine Gründe für die Erhebung von Mängelrügen.

Im Bezug auf vorgeschriebene Grössen- und Gewichtsmasse sind Abweichungen von +/- 2% zulässig.

 

Gewährleistung und Garantie

Die ITALKERAMIK garantiert für gute und gleichmässige Qualität ihrer Produkte sowie für fachmännische Auftragsausführung. Für den Fall der Werkablieferung gelten die einschlägigen Garantiebestimmungen der SIA-Norm 118.

Jede weitergehende Gewährleistung und Haftung, insbesondere auch diejenige für Folgeschäden, wird ausdrücklich wegbedungen.

 

Anwendbares Recht/ Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Bern.